BTW, you can't get bürgergeld and Wohngeld at the same time, so that's already completely wrong. See https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buerg... :

Wenn Sie Bürgergeld erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Allerdings ist Wohngeld eine vorrangige Leistung. Wenn Sie dadurch Ihre Hilfebedürftigkeit beseitigen oder vermeiden können, können Sie einen Wohngeldantrag stellen (ab dem 1. Juli 2023 sind Sie verpflichtet, einen Wohngeldantrag zu stellen).